Effektivverzinsung

Wenn Banken für ihre Kredite werben, tun sie dies in der Regel mit der Nominalverzinsung. Diese gibt an, wie viele Zinsen auf eine bestimmten Kreditbetrag gezahlt werden müssen. Eine Aussage, wie teuer der Kredit aber tatsächlich ist, kann hieraus nicht abgeleitet werden. So können Disagio, Bearbeitungsgebühren oder Wertermittlungsgebühren bei Grundschulddarlehen einen Kredit trotz niedriger Zinsen sehr teuer machen.

Eine wirkliche Aussage darüber, ob ein Kredit teuer oder günstig ist, trifft hingegen der effektive Jahreszins, denn er berechnet sich sowohl aus den Nominalzinsen sowie aus den für den Kredit notwendigen Gebühren. Der Effektivzins stellt somit eine echte Vergleichsgröße für Kredite dar.

Banken sind heute verpflichtet, den Effektivzins sowohl im Kreditvertrag wie auch im Kreditangebot zu nennen. Dies geschieht in erster Linie aus Gründen des Verbraucherschutzes, denn er soll Kunden die Möglichkeit geben, zu vergleichen und ein Angebot überhaupt zu überblicken. Auch soll er möglichst versteckte Kosten offenlegen.

Allerdings gibt es Gebühren, die auch im Effektivzins nicht angegeben werden müssen und die Kunden daher unbedingt vergleichen sollten. Hierzu gehören die oben genannten Wertermittlungsgebühren sowie Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto und, sofern sie gewünscht ist, die Kosten einer Kreditversicherung.
Die Höhe dieser Gebühren können Kunden entweder aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank oder auf Nachfrage beim Kundenberater in Erfahrung bringen.

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