Wo liegt der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?

Wenn ein Darlehen zur Baufinanzierung aufgenommen werden soll, verlangen nahezu alle Banken zur Absicherung die Eintragung eines Grundpfandrechts. Mit ihm erlangen sie das Recht, das Objekt zu verkaufen, wenn der Kreditnehmer selbst die Raten nicht mehr zahlen kann oder will.
In Deutschland gibt es prinzipiell zwei verschiedene Arten von Grundpfandrechten.

Dies ist zum einen die Hypothek, die noch vor einigen Jahren standardmäßig ins Grundbuch eingetragen wurde. Sie wird als akzessorisch bezeichnet, sie ist also nur bei Bestehen einer Grundforderung, also eines Darlehens, aktiv. Somit besteht direkt eine Verknüpfung von Darlehen und Hypothek. Somit sinkt der Wert der Hypothek auch in gleichem Maße wie die Darlehensschuld.
Anders ist dies bei Grundschulden. Sie abstrakt, also nicht vom Bestand eines Darlehens abhängig. Um Darlehen und Grundschuld miteinander zu verbinden, wird eine Zweckerklärung von der Bank ausgefertigt.
Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass sich der Wert der Grundschuld bei Tilgung auch nicht verringert, so dass sie wieder neu in Anspruch genommen werden kann. Sofern eine Hypothek als Sicherung genutzt wurde, muss bei einer erneuten Darlehensaufnahme auch eine neue Hypothek eingetragen werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.
Aufgrund der einfacheren Verfahrensweise wird in Deutschland fast ausnahmslos die Grundschuld als Kreditsicherung genutzt, die Hypothek wurde weitgehend verdrängt.
Sofern der Kunde dies wünscht, kann sie aber weiterhin als Sicherheit genutzt werden, dies muss mit der Bank jedoch speziell vereinbart werden.

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