Werden Kredite auch an Arbeitslose vergeben?

Für jeden Kredit ist die maßgebliche Voraussetzung, dass die Kreditraten aus den monatlichen Einnahmen vom Kunden getragen werden können. Diese Einnahmen jedoch müssen nachhaltig sein, also auch in Zukunft regelmäßig zur Verfügung stehen.

Das Arbeitslosengeld ist jedoch keine Einnahme, die über einen längeren Zeitraum zur Verfügung steht, denn es ist in der Regel auf nur ein Jahr befristet. Lediglich ältere Arbeitnehmer erhalten das Arbeitslosengeld länger, befristet ist es aber auch hier.
Daher kann bei einer Kreditentscheidung das Arbeitslosengeld nicht als Einnahme herangezogen werden, die Kreditvergabe an Arbeitslose ist also generell nicht möglich.
Dies gilt im Übrigen nicht nur für deutsche Institute, auch ausländische Banken, die ihre Kredite oft auch ohne die Abfrage der Schufa-Daten anbieten, vergeben diese nur an Menschen mit Einkommen aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung.
Auch die Stellung von Sicherheiten ändert an dieser Situation nichts, denn auch in diesem Fall müssen die Raten aus dem Einkommen erbracht werden.

Wenn Arbeitslose trotzdem einen Kredit benötigen, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, einen Mitkreditnehmer oder einen Bürgen mit entsprechendem Einkommen zu finden. Diese treten dann an die Stelle des Kreditnehmers, wenn dieser die Raten nicht mehr bezahlen kann. Mögliche Kreditnehmer sind zum Beispiel die eigenen Eltern, aber auch die Partner. Bei Ehegatten werden Kredite ohnehin nur an beide Partner vergeben.

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