Welche Sicherheiten müssen für Kredite gestellt werden?
Bei der Frage nach den Sicherheiten muss immer die Art des jeweiligen Kredites berücksichtigt werden.
So müssen zum Beispiel bei Dispositionskrediten, die von den Banken häufig ohne Rücksprache mit den Kunden computergestützt eingerichtet werden, in der Regel keine Sicherheiten gestellt werden.
Auch für Rahmen- und Ratenkredite sind meist keine Sicherheiten im klassischen Sinne, also Grundschulden oder Verpfändungen, notwendig. Hier ist im Kreditvertrag aber immer die Klausel enthalten, dass zur Sicherung der Ansprüche der Bank eine Lohn- und Gehaltsabtretung vereinbart wird. Diese sichert der Bank das Recht, bei eventueller Zahlungsunfähigkeit an den Arbeitgeber heranzutreten und sich die nichtpfändbaren Teile des Lohnes auszahlen zu lassen.
Für Ratenkredite bieten die Banken immer auch Kreditversicherungen an, deren Abschluss aber freiwillig ist. Wird eine solche Versicherung jedoch abgeschlossen, dient die hierin enthaltene Risikolebensversicherung als Kreditsicherheit.
Bei Baufinanzierungen hingegen sind immer Kreditsicherheiten in Form von Grundschulden notwendig, da die Kreditsummen hier mitunter sehr hoch sind. Durch eine solche Grundschuld erhält die Bank das Recht, das Haus im Falle einer Insolvenz des Kreditnehmers dieses zu versteigern, der Versteigerungserlös dient dann zur Rückführung des Kredites. Sollte der Wert des Objektes für die Finanzierung nicht ausreichen, können vom Kunden auch Ersatzsicherheiten gestellt werden. Dies kann entweder die Abtretung einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages sein, auch die Verpfändung von Sparguthaben ist in diesem Fall möglich.
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