Was ist die Widerrufsbelehrung?
Die Klausel zum Widerrufsrecht ist heute in allen Kreditverträgen enthalten. Sie ist eine Forderung des Verbraucherschutzrechts, denn sie soll Verbraucher vor überhöhten Krediten schützen, außerdem soll ihnen das Recht eingeräumt werden, die Verträge zu Hause in Ruhe durchzulesen, denn beim Finanzierungsberater ist dies oftmals nicht möglich.
Durch diese Widerrufsbelehrung können Verbraucher einmal geschlossene Kreditverträge mit einer Frist von mindestens 14 Tagen widerrufen. Dieses Widerrufsrecht ist einseitig, der Bank steht es nur in besonderen Fällen (etwa bei Falschangaben des Kunden) zu. Der Kreditvertrag wird dann gegenstandslos, bereits ausgezahlte Kreditsummen müssten jedoch der Bank zurückgezahlt werden.
Ein solcher Widerruf ist für den Kunden im Übrigen nicht mit Kosten verbunden.
Wünscht der Kunde den Widerruf der Kreditverträge, muss er dies der Bank schriftlich mitteilen. Eine Erklärung, warum der Widerruf erfolgt, muss in diesem Schreiben nicht enthalten sein. Diese Mitteilung muss auch nicht zwangsläufig per Brief erfolgen, auch ein Fax oder eine E-Mail würden ausreichen. Allerdings sollte sich der Kunde in jedem Fall eine Bestätigung über die Versendung einholen. Dies kann zum Beispiel die Einschreibebestätigung sein, aber auch ein Faxbericht oder eine Mailbestätigung sind ausreichend.
Wichtig ist jedoch, dass der Widerruf rechtzeitig, also spätestens am Tag des Fristablaufs, versendet wird. Der Beginn der Widerrufsfrist beginnt mit der Aushändigung der Kreditverträge durch die Bank.
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