Wann ist ein Disagio sinnvoll?

Unter einen Disagio versteht man einen Abschlag auf ein Darlehen. Die Höhe dieses Abschlags wird in Prozent angegeben und von der Darlehenssumme berechnet. In der Regel wird ein solches Disagio über 5-10% vereinbart. Es ist aber auch üblich, die Auszahlungssumme, also 90-95% im Kreditvertrag zu vermerken.
Sofern ein Disagio vereinbart wurde, erhält der Kreditnehmer also nicht die gesamte Darlehenssumme, sondern lediglich den Nettokreditbetrag abzüglich Disagio. An die Bank muss aber dennoch der gesamte Nettokreditbetrag zurückgezahlt werden, auch die Berechnung der Zinsen beruht auf dieser Summe.

Der Grund für die Vereinbarung eines Disagios sind die geringeren Zinsen, die die Banken in diesem Fall berechnen, denn das Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar. Somit kann die Ratenbelastung während der Kreditlaufzeit gering gehalten werden.
Der effektive Jahreszins, also die realen Kosten des Kredites, unterscheiden sich hingegen kaum von einem Darlehen ohne Disagio.
Sofern das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, wird das Disagio natürlich entsprechend berücksichtigt.

Disagien lohnen sich in erster Linie bei der Finanzierung von vermieteten Objekten, denn in diesem Fall kann es als Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings hat der Kreditnehmer in den folgenden Jahren aufgrund des geringeren Zinssatzes deutlich weniger Aufwendungen, die steuerlich angesetzt werden können.

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