Rentnerkredit

Rentner sind für die Banken zwar eine beliebte Zielgruppe, wenn es um Kapitalanlagen geht, bei Finanzierungen sind sie jedoch nicht gern gesehen.
So erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, bei vielen Instituten auf ihre Kreditanfrage nur eine Ablehnung, und dies, obwohl Rentner ein gesichertes Einkommen beziehen, welches unabhängig von Kündigungsfristen oder wirtschaftlicher Situation des Arbeitgebers gezahlt wird.
Mittlerweile haben einige Banken darauf reagiert und bieten inzwischen auch Kredite für Personen über 60 Jahren an, die sich so lang gehegte Wünsche erfüllen können.
Allerdings muss der Kredit in diesem Fall bis zum 72. Lebensjahr der Person zurückgezahlt sein.

Die Voraussetzung für die Kreditvergabe ist in jedem Fall eine Rente, mit der alle laufenden Kosten des Alltags problemlos bezahlt werden können. Um dies zu prüfen, wird eine Haushaltsrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben erstellt. Der hieraus ermittelte Überschuss muss mindestens die Kreditrate decken.
Weiterhin muss die Schufa-Abfrage des Rentners positiv ausfallen.
Der Rentnerkredit ist eigentlich ein Ratenkredit, der in gleich bleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt werden kann. Da die Rückzahlungsdauer aufgrund des Alters begrenzt ist, müssen Kreditnehmer mitunter mit hohen Raten rechnen.

Die Verzinsung wird, wie bei anderen Ratenkrediten auch, anhand der Bonität ermittelt.
Rentnerkredite müssen nicht mit speziellen Sicherheiten besichert werden. Allerdings ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung in einigen Fällen Pflicht.

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