Prüfung der Kreditfähigkeit
Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum Erhalt eines Darlehens ist die Fähigkeit des Kunden, das aufgenommene Darlehen innerhalb der Darlehenslaufzeit vereinbarungsgemäß zurückzuzahlen.
Diese Fähigkeit wird Kreditfähigkeit oder Bonität genannt.
Die Bonität setzt sich aus der persönlichen und der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit zusammen. Da die persönliche Kreditwürdigkeit, die sich auf die berufliche Qualifikation, auf die Beschäftigungsdauer, die familiären Verhältnisse und das Alter der Kreditnehmer stützt, auf subjektiver Einschätzung basiert, ist sie für Banken nicht sehr aussagekräftig.
Einen deutlich höheren Stellenwert nimmt daher die materielle Prüfung des Kreditnehmers ein.
Zur persönlichen Kreditwürdigkeitsprüfung gehört aber auch die Abfrage der Schufa-Daten. Sofern diese Abfrage negative Merkmale hervorbringt, kann eine Kreditvergabe in keinem Fall erfolgen.
Bei diesen Verfahren werden die Einkommensverhältnisse des Kunden überprüft und anhand dessen wird eine Haushaltsrechnung erstellt. Bei ihr werden alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Nur wenn ein positiver Überschuss errechnet wird, der mindestens die Höhe der Darlehensrate beträgt, kann der Kredit überhaupt genehmigt werden. Bei der Haushaltsrechnung verwenden Banken aber nicht immer nur die tatsächlichen Ausgaben des Kunden. Vielmehr werden zum Beispiel im Bereich der Lebenshaltungskosten Pauschalen angesetzt, die nicht unterschritten werden können.
Zum Nachweis der Einkommen müssen Kreditnehmer Einkommensnachweise, Einkommenssteuerbescheide und, sofern eine Selbstständigkeit vorliegt, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen einreichen.
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