Kreditversicherung

Menschen, die einen Kredit aufnehmen planen natürlich, ihn während der Laufzeit ordnungsgemäß zurückzuführen.
Doch was, wenn die Rückführung wegen Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit oder sogar wegen des Todes des Kreditnehmers nicht mehr möglich ist? So müssen im letzten Fall die Hinterbliebenen die Kreditschuld übernehmen, sofern der Kreditnehmer aufgrund Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit zahlungsunfähig wird, droht letztendlich sogar die private Insolvenz.

Um sich vor diesen Risiken abzusichern, bieten Banken sowohl bei Ratenkrediten wie auch bei Baufinanzierungsdarlehen so genannte Kreditversicherungen. Sie schützen sowohl den Kreditnehmer wie auch seine Hinterbliebenen vor einem finanziellen Schaden.

Die Kreditversicherung übernimmt zum Beispiel im Todesfall die restliche Kreditschuld und zahlt den Kredit vollständig zurück. Sofern der Kreditnehmer von Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit betroffen ist, werden seine Kreditraten, zumindest für einen bestimmten Zeitraum, übernommen.

Die Prämie für die Kreditversicherung richtet sich wie bei anderen Personenversicherungen auch nach dem Alter und dem Geschlecht der zu versichernden Person. Anders als bei reinen Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sind jedoch keine Gesundheitsfragen zu beantworten, wodurch die Versicherung in der Regel auch nicht abgelehnt wird.

Die Kosten dieser Versicherung sind bei den meisten Banken in einer Summe bereits bei Abschluss des Kreditvertrages fällig. Um ihren Kunden eine so hohe Belastung zu ersparen gibt es jedoch meist die Möglichkeit, die Kreditversicherung mit zu finanzieren.

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