Kredite vorzeitig zurückzahlen

Während der Laufzeit eines Kredites kann es aus verschiedenen Gründen gewünscht werden, diesen vorzeitig zurückzuzahlen, etwa weil die Zinsen gesunken sind oder der Kreditnehmer einen größeren Geldbetrag geerbt hat, der nun für die Tilgung eingesetzt werden soll.
Bei Ratenkrediten ist die vorzeitige Rückzahlung des Kredites in der Regel nach Ablauf der ersten sechs Monate mit einer Frist von drei Monaten möglich.
Diese Kündigung muss der Bank in jedem Fall schriftlich zugehen.
Anders hingegen ist es bei Baufinanzierungs- oder Grundschulddarlehen geregelt. Diese sind erst nach Ablauf von 10 Jahren kündbar, die Kündigungsfrist beträgt dann aber immer noch sechs Monate. Die Banken sind nicht verpflichtet, einen Kreditnehmer vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.
Viele Banken sind in diesem Bereich jedoch kulant und lösen den Kreditvertrag eher auf.
Dies ist für den Kunden jedoch mit Kosten verbunden, dem so genannten Vorfälligkeitsentgelt. Dieses soll den entstandenen Schaden und den verlorenen Gewinn der Bank ersetzten, denn diese hatte ja mit den Einnahmen aus dem Kredit für die gesamte Laufzeit gerechnet.
Somit berechnet sich die Vorfälligkeitsgebühr auch anhand der Darlehenshöhe, der Restlaufzeit und des im Vertrag vereinbarten Zinses. Sie kann bis zu einigen Tausend Euro betragen, wenn das Darlehen noch lange laufen würde und das aktuelle Zinsniveau im Gegensatz zum damaligen Niveau stark gefallen ist.

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