Kreditablösung

Wer heute einen Kredit aufnimmt, um sich beispielsweise ein neues Auto zu kaufen oder andere größere Anschaffungen zu tätigen, der sollte sich auch immer mit den Bedingungen vertraut machen unter denen es möglich ist, den Kredit vorzeitig zu tilgen. Viele Kreditinstitute haben entsprechende Kündigungsfristen, die der Kreditnehmer einhalten muss und manche verlangen sogar eine Gebühr für die vorzeitige Ablösung und die Kunden müssen außerdem noch für entgangene Zinsen zahlen. Das kann teuer werden.

Eine Kreditablösung während der Kreditlaufzeit kann aus vielerlei Gründen notwendig werden, so müssen beispielsweise Beamte, die ein Beamtendarlehen aufnehmen, in diesem Zusammenhang alle bereits bestehenden Kreditverpflichtungen bei Fremdinstituten ablösen. Andererseits ist es auch durchaus möglich, dass eine vorzeitige Ablösung im Zusammenhang mit einer Umschuldung notwendig wird oder dass der Kreditnehmer einfach nur ein viel günstigeres Kreditangebot nutzen will, um Zinsen zu sparen.

In der Regel können bestehende Kredite erst durch den Kreditnehmer gekündigt werden, wenn sie bereits mindestens sechs Monate gelaufen sind und dann besteht oft noch eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das kann dazu führen, dass sich finanzielle Probleme ergeben, wenn zum Beispiel ein neuer Kredit nicht genehmigt wird, bevor der bestehende Kredit abgelöst ist. Wichtig ist auch darauf zu achten, dass über die Ablösung die Schufa informiert wird.

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