Kredit für Selbstständige
Menschen, die selbstständige tätig sind, erzielen in der Regel auf Monatssicht recht unterschiedliche Einkünfte. Davon betroffen sind sowohl Kleinunternehmer als auch Freiberufler wie Architekten, Ärzte und Anwälte.
Da diese Menschen nicht über ein monatlich gleich bleibendes Einkommen verfügen, welches anhand eines Gehaltsnachweises belegbar wäre, müssen sie ihre Einkünfte durch Betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen nachweisen.
Bei der Erstellung dieser notwendigen Unterlagen helfen in der Regel Steuerberater, die den Banken bei Nachfrage oft auch Auskunft geben.
Sofern in den Bilanzen und Betriebswirtschaftlichen Auswertungen Gewinne verzeichnet werden können, ist die Kreditvergabe im Prinzip möglich. Allerdings müssen von diesen Einnahmen noch die Ausgaben für Steuern und Versicherung des Selbstständigen abgerechnet werden. Die hier ermittelte Summe ergibt den möglichen Kapitaldienst.
Da die Einnahmen von Selbstständigen stark von der Branche, in der sie tätig sind, abhängen, muss auch diese beachtet werden. Eine Bewertung dieser wird von Ratingagenturen vorgenommen, auf deren Statistiken die Banken gern zurückgreifen.
Nur wenn sich die Summe der Einnahmen mit den Kosten des beantragten Kredites deckt bzw. diesen sogar übersteigt und die Branche eine positive Zukunftsaussicht hat, wird der Kredit letztendlich genehmigt.
Durch die neuen Eigenkapitalrichtlinien der Banken fällt es Selbstständigen zunehmend schwerer, Banken von einer Kreditvergabe zu überzeugen. Doch auch wenn der Kredit genehmigt wird, müssen viele Kreditnehmer mittlerweile mit Zinsaufschlägen rechnen, weil sie die internen Kreditvorgaben nicht 100%ig erfüllen können.
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