Jugendliche Kreditnehmer und Überschuldung
In Deutschland muss eine Person, die einen Kredit beantragen möchte, volljährig sein, das ist sozusagen die Grundvoraussetzung. Mit dem 18. Geburtstag sind die Jugendlichen dann voll geschäftsfähig und können entsprechend auch Kredite aufnehmen. Wer nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, wird die Eltern um die Bürgschaft bitten. Das beginnt in der Regel mit eigenen Handyverträgen, mit einem Kredit für den Erwerb des Führerscheins und mit einem Kredit für ein Auto.
Wer in seinem Elternhaus nicht an den vernünftigen Umgang mit Geld gewöhnt und herangeführt wird, der gerät später schnell in die Schuldenfalle, weil er glaubt, das ganze Leben lässt sich auf Kredit finanzieren. Es muss auf einmal alles angeschafft werden, ein teurer LCD Fernseher auf Kredit, ein neuer Computer, eine Spielkonsole usw.
Oft merken Jugendliche nicht, wie sie in die Schuldenfalle tappen, innerhalb kurzer Zeit werden Kredite aufgenommen, deren Rückzahlung in dieser Größenordnung nicht möglich ist, selbst wenn junge Leute gut verdienen, kann es durch widrige Umstände zum Verlust des Arbeitsplatzes kommen oder mit dem finanzierten Auto wird schuldhaft ein Unfall mit Totalschaden verursacht, der Kredit ist noch zu tilgen, doch das Fahrzeug ist Schrott. Ohne Auto geht nichts mehr, also wird eine Finanzierung beantragt, wenn möglich wird die noch laufende Finanzierung in die Neue eingerechnet, die Raten steigen dementsprechend. Das ist oft der klassische Beginn der Überschuldung.
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