Gesamtkosten für den Kredit
Wer einen Kredit abschließt, sieht sich mit zahlreichen Kosten konfrontiert. So werden neben Bearbeitungsgebühren oft auch Gebühren für eine Kreditversicherung fällig.
Unter dem Bruttokreditbetrag versteht man in diesem Zusammenhang die Summe, die aus Kreditbetrag zuzüglich einmaliger Kosten entsteht.
Um Kunden ausführlich über die Höhe der Gesamtkosten zu informieren, sind Banken im Verbraucherrecht aufgefordert, diese im Kreditvertrag zu benennen und zu summieren.
Das Verbraucherrecht gilt hier für Verbraucherdarlehen, die zwischen einem Privatmenschen und dem Kreditinstitut abgeschlossen wurden. Es findet vornehmlich im Bereich der standardisierten Ratenkredite Anwendung.
Im Betrag der Gesamtkosten sind bei Ratenkrediten neben der Kreditsumme auch die zu zahlenden Zinsen, die Abschlussgebühren sowie die Kosten der Versicherung enthalten. Aus diesem Gesamtbetrag wird anschließend die monatliche Rate anhand der gewünschten Laufzeit ermittelt.
Die Berechnung der Zinsen im Rahmen der Gesamtkosten zeigt den effektiv zu zahlenden Zinsbetrag im Vergleich zu den notwendigen Kosten des Kredites auf.
Durch die Angabe der Gesamtkosten ist es Kreditkunden nun möglich, die einzelnen Angebote der Banken miteinander zu vergleichen, um so das günstigste nutzen zu können.
So haben Banken nicht mehr die Möglichkeit, mit geringen Zinssätzen zu werben, durch die Berechnung hoher Gebühren aber den Kredit selbst zu verteuern. Solch eine Verschleierungstaktik wird nun nicht mehr möglich sein.
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