Disagio

Unter dem Disagio, auch Damnum genannt, versteht man eine Zinsvorauszahlung, die von der Bank direkt bei Kreditauszahlung vom Nettokreditbetrag einbehalten wird.
Das Disagio stellt in diesem Zusammenhang eine Zinsvorauszahlung dar.
Es wird meist als Prozentsatz zwischen Kunde und Bank vereinbart und natürlich im Kreditvertrag festgeschrieben.
Je nach Wunsch des Kunden liegt die Höhe für ein Disagio zwischen 5-15%, in den meisten Fällen werden jedoch 10% vereinbart.
Gleichzeitig ist es aber auch möglich, den jeweiligen Auszahlungskurs (Bsp. 90%), anzugeben.

Kreditnehmer, die ein Disagio vereinbaren, erhalten von der Bank also einen geringeren Betrag als den Kreditbetrag ausgezahlt, die Rückzahlung muss jedoch zum Nettokreditbetrag erfolgen. Der Grund, ein Disagio zu vereinbaren, liegt im geringeren Zins, den die Bank hierfür berechnet. Dieser muss im Übrigen nicht auf den Auszahlungsbetrag, sondern auf den Nettokreditbetrag gezahlt werden.
Hierdurch kann die monatliche Rate für den Kredit gering gehalten werden, was zu einer finanziellen Entlastung führt.
Ein weiterer Vorteil des Disagios ist die Absetzbarkeit dieses Betrages als Werbungskosten, sofern mit dem Kredit ein fremd genutztes Wohngebäude errichtet wird. Dieser relativiert sich jedoch wieder, da in der Folge durch den geringeren Zinssatz nur kleinere Beträge geltend gemacht werden können.
Sofern der Kredit, der mit Disagio vergeben wurde, vorzeitig zurückgezahlt wird, muss die Bank natürlich das anteilige Damnum wieder erstatten.

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