Die Risiko-LV als Kreditabsicherung
Kredite weisen zum Teil sehr lange Laufzeiten auf, die von einigen Jahren bis hin zu Jahrzehnten reichen können.
Während dieser Zeit können zahlreiche Ereignisse eintreten, wodurch entweder der Kreditnehmer oder dessen Familie Schäden erleiden kann.
Eine solche Situation wäre zum Beispiel der Tod des Kreditnehmers. Tritt ein solcher Fall ein, müssen die Darlehensschulden, die noch vorhanden sind, von den Erben getragen werden. Die Erben sind zumeist der Ehegatte oder die Kinder, die somit neben der psychischen Belastung auch eine finanzielle Belastung zu tragen haben.
Daher sollte jeder Kreditnehmer auch an seine Hinterbliebenen denken und eine Risiko-Lebensversicherung abschließen. Diese Versicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme. Hiermit können die Hinterbliebenen dann die Kredite ablösen.
Eine solche Versicherung kann entweder separat oder aber in Verbindung mit dem Kredit, als so genannte Kreditversicherung, abgeschlossen werden. Wird der letztere Fall gewählt, wird die Lebensversicherung nur über die vereinbarte Kreditsumme abgeschlossen. Sie reduziert sich während der Laufzeit des Kredites zudem.
Wird jedoch privat eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen, kann diese auch über eine höhere Summe als die Kreditsumme vereinbart werden. Dies hat den Vorteil, dass den Hinterbliebenen so weitere finanzielle Mittel, etwa zur Begleichung der Bestattungskosten, zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Versicherung muss in vielen Fällen auch nicht abgetreten werden, die Banken lassen sich lediglich den entsprechenden Versicherungsschein vorweisen.
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