Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme des Kreditinstituts zustande.
Um alle rechtlichen Vorschriften zu beachten, müssen im Vertrag einige wesentliche Punkte enthalten sein. So kann bei etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen geklärt werden, welche Absprachen zwischen Bank und Kunde getroffen wurden.
Im Darlehensvertrag müssen zuerst wichtige persönliche Angaben des Kunden enthalten sein. Dies sind neben dem Namen auch die Anschrift und das Geburtsdatum.
Weiterhin müssen natürlich auch die Darlehenssumme, die Laufzeit sowie die Auszahlungsmodalitäten angegeben werden.
Auch die Besicherung des Kredites ist eine entscheidende Vereinbarung, die im Vertrag angegeben werden muss, denn nur bei Stellung dieser Sicherheiten kann der Darlehensbetrag auch ausgezahlt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt in Kreditverträgen sind die Kosten. So müssen neben der Höhe des Nominalzinses auch ein eventuell vereinbartes Agio oder Disagio sowie Provisionen enthalten sein. Nach dem Verbraucherschutz ist zudem die Angabe des effektiven Jahreszinses notwendig, denn dieser gibt die tatsächlichen Darlehenskosten an.
Ebenfalls zum Schutz der Verbraucher muss immer auch die Widerrufsbelehrung enthalten sein, die den Kreditnehmer berechtigt, das Darlehen innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu widerrufen.
Neben den oben genannten besonderen Vereinbarungen im Kreditvertrag sind zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sowie deren Allgemeine Darlehensbedingungen in ihrer aktuellen Version dem Darlehensvertrag anzufügen.
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