Aufnahme eines Kredites durch Beleihung einer Lebensversicherung
Als Alternative zu gängigen Kreditangeboten können Privatpersonen bei Finanzierungsbedarf eine bestehende Lebensversicherung beleihen und so die nötigen Kreditmittel günstig aufnehmen. Hierbei beansprucht der Versicherungsnehmer vorzeitig die Leistung, die bei Vertragsabschluss verbindlich mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde, und ursprünglich erst bei Ablauf der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden sollte.
Die Höhe des Kredites, der durch Beleihung der Lebensversicherung aufgenommen werden kann, hängt von vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen ab. Darüber hinaus beeinflusst die Höhe des Rückkaufwertes und die durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftete Überschussbeteiligung die Höhe des Kredites.
Da ausserdem die Kapitalertragssteuer bzw. ab dem 01.01.2009 die Abgeltungssteuer zu berücksichtigen ist, wird der maximal mögliche Kreditbetrag ebenfalls verringert. Einige Varianten der Lebensversicherung sind für eine Beleihung nicht geeignet, da die Versicherungsleistung nicht vorzeitig ausgezahlt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Auszahlung der Versicherungsleistung nicht an den Ablauf einer Frist, sondern an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses gekoppelt ist.
Bei einer Risikolebensversicherung beispielsweise ist keine vorzeitige Auszahlung des Kapitals möglich, da die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Todes der versicherten Person erbracht wird. Für eine Beleihung kommen nur Lebensversicherungen in Frage, bei denen vertraglich festgelegt werden kann, dass mit Ablauf einer bestimmten Frist eine Kapitalzahlung fällig wird. Aus diesem Grund eignen sich kapitalbildende Lebensversicherungen zur Beleihung und können für die Aufnahme von Finanzierungsmitteln genutzt werden.
Im Vergleich zu einer gewöhnlichen Kreditaufnahme bietet die Beleihung der Lebensversicherung oftmals den Vorteil, dass der Kreditnehmer günstigere Konditionen nutzen kann und kein Schufa Eintrag nötig ist. Je nach Kreditbetrag wird lediglich eine Meldung an das Finanzamt veranlasst. Zur Tilgung des Kredites ist der Kreditnehmer bis zum Ende der Laufzeit verpflichtet, die für die Lebensversicherung vereinbarten Prämien zu leisten.
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