Kredit auch bei negativer Schufa?

Jeder Kreditantragsteller, der bei einer Bank in Deutschland einen Kredit beantragt, muss sich mit der sogenannten Schufa Klausel einverstanden erklären. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden wird bei einem eingehenden Kreditantrag dann zuerst die Schufa des Kreditantragstellers eingeholt.

Die Schufa hat Daten von 64 Millionen Menschen gespeichert und gibt die entsprechenden Auskünfte über diese auf Anfrage an ihre Partner weiter.
Neben den Daten zur Person gibt die Schufa auch die zu den angefragten Personen gespeicherten Daten zu ihrem Zahlungsverhalten weiter. So beinhaltet die Schufa Informationen zu laufenden Krediten in Höhe und Laufzeit, zum Kreditkartenbesitz, zu Handyverträgen, zu laufenden Leasingverträgen und zu bestehenden Girokonten. Wenn ein Kreditnehmer seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist und ihm deswegen ein Kredit gekündigt wurde, oder Kreditkartenmissbrauch betrieben wurde beziehungsweise der Kunde bereits beim Amtsgericht die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dann sind diese Daten dazu bei der Schufa verfügbar.

In der Regel bekommen Kreditantragsteller, deren Schufa einen oder mehrere Netagiveinträge hat, keinen weiteren Kredit bei einer deutschen Bank. Doch es gibt auch Ausnahmen, die im Ermessen der Bank und deren Richtlinien liegen. Will ein Kreditnehmer beispielsweise ein Auto bei einer Autobank finanzieren und zahlt dabei 30 Prozent oder mehr an, wird die Bank, wenn der negative Schufaeintrag unerheblich ist, den Kredit dennoch genehmigen.

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