Wo liegt der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?

Wenn Anleger eine Immobilienfinanzierung mit der Bank vereinbaren, wird zur Absicherung des Darlehens in der Regel die Eintragung einer Grundschuld vereinbart. Diese soll der Bank die Sicherheit bieten, dass im Fall der Insolvenz des Schuldners zumindest das Objekt ausreicht, die Darlehensschuld nach Zwangsversteigerung zu tilgen.
Immer wieder wird im Zusammenhang mit der Grundschuld aber auch von der Hypothek gesprochen. Für viele Laien unterscheiden sich diese Begriffe nicht, doch es gibt wesentliche Unterschiede zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld.
So ist die Hypothek zum Beispiel vom Bestand der Grundforderung, also des Darlehens abhängig. Zudem reduziert sich die Höhe der Hypothek mit der Tilgung des Kredites. Wurde das Darlehen durch den Darlehensnehmer vollständig getilgt, erlischt die Hypothek und kann für weitere Projekte nicht mehr genutzt werden.
Anders die Grundschuld. Ihr Bestehen ist nicht davon abhängig, ob ein Kredit abgeschlossen wurde oder nicht. Sie bleibt immer im Grundbuch eingetragen und kann somit auch jederzeit wieder eingesetzt werden, etwa wenn neue Baumaßnahmen am Haus notwendig werden. Schon daher wird die Grundschuld von den meisten Bauherren gewählt, denn sie kann so über Jahre bestehen bleiben, ohne erneut Kosten zu verursachen. Soll sie jedoch gelöscht werden, ist dies nur mit Genehmigung der Bank, zu deren Gunsten die Grundschuld eingetragen wurde, möglich. Diese bestätigt gegenüber dem Grundbuchamt dann die vollständige Tilgung des Darlehens und erlaubt somit die Löschung.

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